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Welche Einlaßkriterien gelten im MAD?
Grundsätzlich freuen wir uns über jeden Gast, welcher den Abend bzw. die Nacht in unserer Disco verbringen möchte. Wir müssen jedoch im Interesse der Sicherheit und Ordnung einigen Regeln Geltung verschaffen.
Der Eintrit wird Gästen verwehrt, welche
-deutlich alkoholisiert oder gar betrunken zum MAD kommen,
-verbotene Drogen/Betäubungsmittel mit sich führen (Jeder bekannt gewordene Fall wird der Polizei angezeigt.) oder unter Einfluß von Drogen stehen.
-Waffen, Explosivstoffe oder verbotene Gegenstände mit sich führen,
-Hausverbot haben oder durch Gewalttätigkeit auffielen,
-in unpassender oder verschmutzer Kleidung erscheinen.
Bitte lesen Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Dürfen Ausländer ins MAD?
Natürlich, das MAD ist keineswegs ausländerfeindlich. Ausländer sind ebenso gern gesehene Gäste wie Inländer. Da es aber in der Vergangenheit gelegentlich Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen bestimmten Ausländer- bzw. Zuwanderergruppen gab welche negative Auswirkungen hatten, wird am Abend nur einem gewissen Prozentsatz an bestimmten Ausländern/Migranten der Einlaß gewährt und der Ausweis während des Aufenthaltes bei der Security aufbewahrt. Dies soll eine Identifizierung möglicher Störer sowie die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche gewährleisten bzw. erleichtern. Hier ist prinzipiell entscheidend, ob diese Personen beim Sicherheitspersonall bekannt sind und ob sie von der Kleidung und vom Auftreten her, zu unserer Gästestruktur passen.
Ich bin schon über 30 Jahre alt. Darf ich ins MAD?
Gratulation! Ab 30 mußt du keinen Eintritt mehr bezahlen, um ins MAD zu kommen. Du bist uns herzlich willkommen. Ab 2008 berechnen wir einen Mindestverzehr in Höhe des jeweiligen Eintrittspreises.
Hinweis für Frauen. Bei Inanspruchnahme des Ü30 Vorteils an Freitagen, besteht kein Anspruch auf die Gutschrift (25 bzw. 10 EURO).
Beachte bitte in diesem Zusammenahng auch die Bereiche Jugendschutz / AGB / BOB und FAQ´s
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