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Wie bezahle ich im MAD?
Wir verwenden ein rechnergestütztes Kreditkartensystem zur Bezahlung bzw.Abrechnung. Bei Betreten des MAD erhalten Sie die MAD Card.
Diese MAD Card ist für Sie persönlich ausgestellt und nicht übertragbar. Mit dem Erhalt der Karte akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen der WW GbR. Durch Aushändigung der Karte gewähren wir dem Karteninhaber kurzzeitig Kredit (z.Z. 50 Euro).
Die Karte repräsentiert den kreditierten Gegenwert. Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Karte sorgfältig aufzubewahren und bei Verlassen der Discothek an der Kasse zur Abrechnung vorzulegen und den geschuldeten Betrag zu zahlen. Die Karte bleibt ausschließliches Eigentum der WW GbR. Wir können die Nutzung der Karte - auch ohne Nennung von Gründen - untersagen. Eine Karte, deren Nutzung wir untersagt haben, muß sofort an uns zurückgegeben werden.
Der Karteninhaber haftet bei Verlust und Unlesbarkeit durch Beschädigung der Karte auf Rückzahlung des gesamten. durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages. Es ist dabei nicht entscheidend, wieviel von dem Kreditbetrag bereits verbraucht wurde. Bei Verlust in der Disco sollte der Verlierer diesen Verlust zur Schadensminimierung sofort an der Kasse anzeigen und damit deren Sperrung veranlassen. Hierzu ist es erforderlich die ungefähre Zeit der Ausstellung/Aktivierung anzugeben.
Zu Ihrer Sicherheit wird auf Ihrer MAD Card ein Foto von Ihnen gespeichert. Sie erklären sich mit Film- und Fotoaufnahmen und deren Weiterverwendung grundsätzlich einverstanden.
Die MAD-Card's sind farbcodiert. die Farben haben folgende Bedeutung:
-orange: normaler Gelegenheitsgast
-grün: MAD-Member unter 18 Jahre. Keine Abgabe branntweinhaltiger Getränke,
-rot: MAD-Member
-blau: MAD-Crew
Eine weitere Möglichkeit zu bezahlen, ist die MAD-Member oder Club-Card. Diese Karte wird persönlich auf den Inhaber ausgestellt. Sie wird weiterhin mit einem aufgedruckten Lichtbild versehen. Diese Karte umfaßt die gleiche Funktionalität wie eine an der Kasse übergebene. Sie verbleibt jedoch im Besitz des Inhabers und man kommt in den Genuß verschiedener Vorteile. Z.B. kann man das Kartenlimit von 50 Euro durch Vorauszahlung entsprechend erhöhen. Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt erhalten und kann bei einem späteren Besuch in der Disco aufgebraucht werden.
Anmelden kann man sich vorab über dieses Anmeldeformular.
Die Ausstellung und Übergabe der Member-Card erfolgt dann in der Disco. Darum ist das persönliche Erscheinen des Karteninhabers unbedingt erforderlich. Es erfolgt kein Versand von Clubkarten per Post.
Was passiert mit den Foto-/Videoaufnahmen, welche im MAD gemacht werden?
Die Fotos unserer Hausfotografen sind in erster Linie für Sie als Erinnerung für unsere Gäste gedacht. Sie werden in der Regel wenige Tage nach der Aufnahme auf unserer Internetseite veröffentlicht und ab 2008 für mindestens ein halbes Jahr online verfügbar sein.
Ausgesuchte Aufnahmen werden gelegentlich für Werbezwecke weiterverwendet.
Ich bin bei meinem Besuch im MAD fotografiert worden, kann jedoch das Foto nicht auf der Website finden. Wo ist es?
Im MAD sind sowohl eigene Fotografen als auch solche diverser Partyportale (z.B. virtual-nights.de, nachtagenten.de) tätig. Wenn Ihr Euch nicht sicher seid um was für einen Fotografen es sich handelt, fragt bitte gleich in der Disco nach, wo die Fotos veröffentlicht werden. Auf unserer Homepage werden nur die Fotos unserer MAD-Fotografen veröffentlicht.
Ich bin noch nicht 16 Jahre alt. Darf ich ins MAD?
Das MAD gewährt Personen unter 16 Jahren grundsätzlich keinen Eintritt.
Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Darf ich ins MAD?
Personen unter 18 Jahren dürfen ohne Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person unsere Einrichtung bis Mitternacht besuchen. Die Personalausweise sind zur Kontrolle beim Sicherheitspersonal abzugeben. Für den Aufenthalt gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
In Begleitung sorgeberechtigter Personen ist der Aufenthalt auch über Mitternacht hinaus möglich. Sorgeberechtigte Personen können diese Eigenschaft für einen Abend auch auf eine andere volljährige Personen übertragen.
Vordruck: Übertragung von Erziehungsaufgaben
Ich habe noch keinen Personalausweis. Darf ich ins MAD?
Das MAD ist verpflichtet, das Alter jugendlicher Gäste zu prüfen. Hierfür wird ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
Wie viele minderjährige Personen darf eine beauftragte Person beaufsichtigen?
Wir haben uns dazu entschieden, dass das nur eine minderjährige Person sein soll. Ausnahme sind Jugendgruppen, welche von pädagogischem Fachpersonal begleitet und beaufsichtigt werden.
Ich bin schon über 30 Jahre alt. Darf ich ins MAD?
Gratulation! Ab 30 mußt du keinen Eintritt mehr bezahlen, um ins MAD zu kommen. Du bist uns herzlich willkommen. Ab 2008 berechnen wir einen Mindestverzehr in Höhe des jeweiligen Eintrittspreises.
Dürfen Ausländer ins MAD?
Natürlich, das MAD ist keineswegs ausländerfeindlich. Ausländer sind ebenso gern gesehene Gäste wie Inländer. Da es aber in der Vergangenheit gelegentlich Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen bestimmten Ausländer- bzw. Zuwanderergruppen gab welche negative Auswirkungen hatten, wird am Abend nur einem gewissen Prozentsatz an bestimmten Ausländern/Migranten der Einlaß gewährt und der Ausweis während des Aufenthaltes bei der Security aufbewahrt. Dies soll eine Identifizierung möglicher Störer sowie die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche gewährleisten bzw. erleichtern. Hier ist prinzipiell entscheidend, ob diese Personen beim Sicherheitspersonall bekannt sind und ob sie von der Kleidung und vom Auftreten her, zu unserer Gästestruktur passen.
Hinweis für Frauen. Bei Inanspruchnahme des Ü30 Vorteils an Freitagen, besteht kein Anspruch auf die Gutschrift (25 bzw. 10 EURO).
Welche sonstigen Einlaßkriterien gelten im MAD?
Grundsätzlich freuen wir uns über jeden Gast, welcher den Abend bzw. die Nacht in unserer Disco verbringen möchte. Wir müssen jedoch im Interesse der Sicherheit und Ordnung einigen Regeln Geltung verschaffen.
Der Eintrit wird Gästen verwehrt, welche
-deutlich alkoholisiert oder gar betrunken zum MAD kommen,
-verbotene Drogen/Betäubungsmittel mit sich führen (Jeder bekannt gewordene Fall wird der Polizei angezeigt.) oder unter Einfluß von Drogen stehen.
-Waffen, Explosivstoffe oder verbotene Gegenstände mit sich führen,
-Hausverbot haben oder durch Gewalttätigkeit auffielen,
-in unpassender oder verschmutzer Kleidung erscheinen.
Bitte lesen Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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