Samstag, 31.10.2009

Bereits ab 4 Uhr begannen wir mit der Umdekoration des MAD für den bevorstehendenSamstag, 17.10.2009

Ich bin unglaublich angespannt, konnte kaum schlafen, nach 3,5 Std. war die „Nacht“ vorbei und die große Personalversammlung vor dem monatlichen Tripledecker stand...


Donnerstag, 01.10.2009

Promo in dieser Woche.Der Wetterbericht für diese Woche war ja mal mehr als finster. Nix desto trotz sind wir mit Limo und...



AGBs

Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Discobesuches, bitten wir sie, nachfolgendes zu beachten:

01. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz zu beachten.
Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlaß entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Am Einlaß gilt insbesondere:
-Gemäß § 5 (1) JuSchG ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Betreten des MAD zu Tanzveranstaltungen grundsätzlich nicht gestattet.
-Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung Erziehungsberechtigter, ist der Aufenthalt in der Diskothek MAD bis Mitternacht gestattet. Ausweise sind am Einlaß abzugeben und werden dort, bis zum Verlassen der Diskothek, in Verwahrung genommen.
-In Begleitung der Erziehungsberechtigter können Jugendliche ab 16 Jahren über Mitternacht hinaus in der Einrichtung verweilen.
Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist:
1. jeder Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht,
2. jede sonstige Person über achtzehn Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt oder soweit sie das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder mit Zustimmung d. Personensorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe betreut.
Die Personen gemäß Ziffer 2 haben ihre Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen (Vollmacht), da wir im Zweifelsfalle die Berechtigung überprüfen müssen. Wir erwarten eine schriftliche Vollmacht der Eltern mit deren BPA-Kopie zur Prüfung der Unterschrift.
Ein entsprechendes Formular findet Ihr ...hier
02. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderten Notausgänge zu benutzen.

03. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten.

04. Auf den zur Discothek gehörenden Flächen, einschließlich des Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten.

05. Stark alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten.

06. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt.

07. Mäntel, Jacken und Wertgegenstände sollten schon im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Der Besucher weist das Personal an der Garderobe ausdrücklich darauf hin, wenn besonders wertvolle Gegenstände oder Kleidung in Verwahrung genommen werden sollen.
Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von 0,60 EUR inklusive Umsatzsteuer erhoben.

08. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

09. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

10. Unsere Öffnungszeiten sind mittwochs von 21:00 Uhr bis 04:00 Uhr, freitags und samstags von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
Der Gast verpflichtet sich, noch nicht verzehrte Speisen und Getränke bei Ende der Öffnungszeiten zügig zu verzehren oder zu trinken. Wir bitten um Verständnis, da ansonsten der Widerruf der Sperrzeitverkürzung oder andere behördliche Auflagen zu befürchten sind.

11. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der Discothek sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft.

12. Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, daß schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Sind Sie müde oder haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen.

13. Gäste, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot.

14. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht. Bei unangemessenen Verunreinigungen, wird eine Reinigungspauschale von 10 Euro erhoben und der verursachende Gast der Einrichtung verwiesen.

15. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das gilt ebenso für den Parkplatz.

16. Jeder Gast erhält beim Betreten der Discothek eine Abrechnungskarte (Kreditkarte MAD Card). Diese Karte berechtigt den Inhaber, in der Discothek Leistungen ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen. Durch Aushändigung der Karte gewähren wir dem Karteninhaber kurzzeitig Kredit in der auf der Karte angegebenen Höhe (z.Z. 50 EUR). Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert. Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Karte sorgfältig aufzubewahren und bei Verlassen der Discothek an der Kasse zur Abrechnung vorzulegen und den geschuldeten Betrag in bar oder electronic-cash zu bezahlen. Die Karte bleibt unser ausschließliches Eigentum. Wir können die Nutzung der Karte - auch ohne Nennung von Gründen - untersagen. Eine Karte, deren Nutzung wir untersagt haben, muß sofort an uns zurückgegeben werden. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person benutzt werden, der die Karte ausgehändigt worden ist. Der Karteninhaber haftet bei Verlust der Karte auf Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages (z.Z. 50 EUR), es sei denn, er weist nach, daß ihm am Verlust der Karte kein Verschulden trifft.

17. Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis.

18. Das Wochenprogramm ist den ausgehängten Plakaten, Hinweistafeln und dem Internet www.mad.de zu entnehmen.

19. Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht.

20. Im MAD werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Diskothek MAD. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.
-Sollten abgebildete Personen im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht.
-Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird.

21. Mit Betreten der Diskothek MAD bzw. mit Annahme der Kreditkarte erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere im Hinblick auf die Kreditkarte im rechtlichen Sinne an.

Die Geschäftsleitung des MAD / WW GBR

 

ACHTUNG
Das MAD erreichst Du ab sofort über eine andere Autobahn- anschlussstelle ...


2010.03.06. - Samstag II
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Geburtstage

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